Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen der TRIONIK

GmbH (im Folgenden „TRIONIK“) und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über

Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen TRIONIK und dem Kunden im Zusammenhang

mit den Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen getroffen

werden, sind in dem jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung

von TRIONIK schriftlich niedergelegt.

II. Allgemeines

1. Seminare, Kurse und Beratungsleistungen, die einen Dritten als Veranstalter

und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen von TRIONIK. Insoweit

tritt TRIONIK nur als Vermittler auf.

2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldung, Rücktritt oder Kündigung)

bedürfen der Textform, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Die

Übermittlung per Telefax oder Email ist ausreichend.

3. Zu den Veranstaltungen von TRIONIK kann grundsätzlich nur eine begrenzte Zahl

von Kunden zugelassen werden. Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge

angenommen.

III. Vertrag / Vertragsabwicklung

1. Die Angebote von TRIONIK sind unverbindlich, es sei denn, dass TRIONIK diese

ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Die Anmeldung durch den Kunden ist mit Unterzeichnung und Zugang der Erklärung

bei TRIONIK verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahmeerklärung

durch TRIONIK zustande. TRIONIK kann die Ausführung der Veranstaltungen

oder sonstigen Dienstleistungen (Beratung) aus wichtigem Grund ablehnen. Ein

wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung von TRIONIK

eine erfolgreiche Durchführung der Seminare, Kurse oder weiteren Dienstleistungen

gefährdet wäre.

3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten

Veranstaltungsleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die

Veranstaltung mit dem Namen des Leiters angekündigt wurde. TRIONIK kann aus

sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

IV. Preise/Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die Preisliste von TRIONIK. Sofern das Entgelt nicht der Preisliste zu entnehmen

ist, wird der Preis bei der Ankündigung der Veranstaltung oder Beratung

angegeben.

2. Das Teilnehmerentgelt wird am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. am Tag der

Beratung in voller Höhe fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist TRIONIK

berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.

Der Nachweis eines höheren Schadens durch TRIONIK bleibt vorbehalten.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, von TRIONIK anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zurückbehaltungsrechte

des Kunden aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.

4. Falls die Leistung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss

erfolgen soll, ist TRIONIK berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen

zu erhöhen, falls während dieser Zeit die geltenden Preise der auf den

Leistungen liegenden Kosten steigen.

V. Rücktritt und Kündigung durch TRIONIK

1. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt

ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Die Mindestzahl der Teilnehmer wird

in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht

erreicht, kann TRIONIK bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden

bestehen nicht.

2. TRIONIK kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung

aus Gründen, die TRIONIK nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise

nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Kunde das Entgelt für die bereits

erbrachten Leistungen anteilig zu zahlen.

3. TRIONIK kann die Veranstaltung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen

oder einen Kunden aus wichtigem Grund von der Veranstaltung ausschließen.

Der Vergütungsanspruch wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss

nicht berührt. Ersparte Aufwendungen erhält der Kunde zurück.

VI. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

1. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung

des Kunden. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.

Erfolgt ein Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde 40%

des vereinbarten Entgeltes zu leisten. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 7 Tage vor

Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde das vollständige vereinbarte Entgelt zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen gelten jedoch nicht, wenn die Veranstaltung

wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt wird oder aus einem anderen

Grund nicht stattfindet.

2. Der Kunde kann den Vertrag kündigen, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung

für ihn unzumutbar ist. Für bereits erbrachte Leistungen hat der Kunde anteilig zu

zahlen. Rücktritt und Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen.

Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

VII. Haftung

Die Haftung von TRIONIK, der gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von

TRIONIK ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von einem Haftungsausschluss

oder einer Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden, die auf

einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; ebenso

ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Verzugsschäden (§ 286 BGB), aus

dem Produkthaftungsgesetz, Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher

Pflichten (sog. Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haften TRIONIK,

die gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von TRIONIK für jeden Grad des

Verschuldens.

VIII. Datenspeicherung

Der Name und die Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung

erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Durch Unterschrift

auf der Anmeldung stimmt der Kunde der Verarbeitung der Daten zu. Die

Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, die

ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien

verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

X. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich

nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-

rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von TRIONIK. Dasselbe gilt,

wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der

Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt

ist.


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