Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen der TRIONIK
GmbH (im Folgenden „TRIONIK“) und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über
Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen TRIONIK und dem Kunden im Zusammenhang
mit den Veranstaltungen (Seminare, Kurse) und Beratungsleistungen getroffen
werden, sind in dem jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung
von TRIONIK schriftlich niedergelegt.
II. Allgemeines
1. Seminare, Kurse und Beratungsleistungen, die einen Dritten als Veranstalter
und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen von TRIONIK. Insoweit
tritt TRIONIK nur als Vermittler auf.
2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldung, Rücktritt oder Kündigung)
bedürfen der Textform, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Die
Übermittlung per Telefax oder Email ist ausreichend.
3. Zu den Veranstaltungen von TRIONIK kann grundsätzlich nur eine begrenzte Zahl
von Kunden zugelassen werden. Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge
angenommen.
III. Vertrag / Vertragsabwicklung
1. Die Angebote von TRIONIK sind unverbindlich, es sei denn, dass TRIONIK diese
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Die Anmeldung durch den Kunden ist mit Unterzeichnung und Zugang der Erklärung
bei TRIONIK verbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahmeerklärung
durch TRIONIK zustande. TRIONIK kann die Ausführung der Veranstaltungen
oder sonstigen Dienstleistungen (Beratung) aus wichtigem Grund ablehnen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung von TRIONIK
eine erfolgreiche Durchführung der Seminare, Kurse oder weiteren Dienstleistungen
gefährdet wäre.
3. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten
Veranstaltungsleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die
Veranstaltung mit dem Namen des Leiters angekündigt wurde. TRIONIK kann aus
sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
IV. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Es gilt die Preisliste von TRIONIK. Sofern das Entgelt nicht der Preisliste zu entnehmen
ist, wird der Preis bei der Ankündigung der Veranstaltung oder Beratung
angegeben.
2. Das Teilnehmerentgelt wird am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. am Tag der
Beratung in voller Höhe fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist TRIONIK
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch TRIONIK bleibt vorbehalten.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von TRIONIK anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zurückbehaltungsrechte
des Kunden aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.
4. Falls die Leistung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss
erfolgen soll, ist TRIONIK berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen
zu erhöhen, falls während dieser Zeit die geltenden Preise der auf den
Leistungen liegenden Kosten steigen.
V. Rücktritt und Kündigung durch TRIONIK
1. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt
ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Die Mindestzahl der Teilnehmer wird
in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird diese Mindestzahl nicht
erreicht, kann TRIONIK bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden
bestehen nicht.
2. TRIONIK kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung
aus Gründen, die TRIONIK nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise
nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Kunde das Entgelt für die bereits
erbrachten Leistungen anteilig zu zahlen.
3. TRIONIK kann die Veranstaltung jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen
oder einen Kunden aus wichtigem Grund von der Veranstaltung ausschließen.
Der Vergütungsanspruch wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss
nicht berührt. Ersparte Aufwendungen erhält der Kunde zurück.
VI. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
1. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung
des Kunden. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet.
Erfolgt ein Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde 40%
des vereinbarten Entgeltes zu leisten. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde das vollständige vereinbarte Entgelt zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen gelten jedoch nicht, wenn die Veranstaltung
wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt wird oder aus einem anderen
Grund nicht stattfindet.
2. Der Kunde kann den Vertrag kündigen, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung
für ihn unzumutbar ist. Für bereits erbrachte Leistungen hat der Kunde anteilig zu
zahlen. Rücktritt und Kündigung muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen.
Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
VII. Haftung
Die Haftung von TRIONIK, der gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von
TRIONIK ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von einem Haftungsausschluss
oder einer Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden, die auf
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; ebenso
ausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Verzugsschäden (§ 286 BGB), aus
dem Produkthaftungsgesetz, Garantien oder der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (sog. Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Insoweit haften TRIONIK,
die gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von TRIONIK für jeden Grad des
Verschuldens.
VIII. Datenspeicherung
Der Name und die Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung
erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Durch Unterschrift
auf der Anmeldung stimmt der Kunde der Verarbeitung der Daten zu. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt
dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, die
ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien
verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
X. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von TRIONIK. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.